Professor Karl-Rudolf Korte über die Gestaltungsmacht des Bundespräsidenten bei der Wahlrechtsreform

Professor Karl-Rudolf Korte hat in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Rolle des Bundespräsidenten bei der Reform des Wahlrechts in den Blick genommen. Er sieht den Präsidenten in einer entscheidenden Schlüsselposition, um den Prozess der Reform voranzutreiben und damit das Funktionieren der Demokratie zu stärken.

Laut Korte könne der Bundespräsident sein eigenes Entscheidungsermessen in besonderen Ausnahmesituationen nutzen. Seine Machtmöglichkeiten setzte er beispielsweise in der Vergangenheit bei der Koalitionsbildung 2017/18 ein. Die Gestaltungsoptionen des Präsidenten könnten nun auch dafür genutzt werden, um eine Entscheidung des Bundestages über das Wahlrecht zu ermöglichen. Das Wahlrecht muss aufgrund der großen Anzahl an Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen reformiert werden. Denn die Arbeitsfähigkeit des Bundestages mit möglicherweise über 800 Abgeordneten nach der Wahl 2021 stehe auf dem Spiel. Dies könne auch einen öffentlichen Imageschaden in der Öffentlichkeit führen. Umso wichtiger ist es, dass vor der nächsten Bundestagswahl das Wahlrecht reformiert ist.

Den Beitrag von Professor Karl-Rudolf Korte in der FAZ finden Sie hier.

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